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Liefer- und Versandkosten   Die
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der folgenden AGB. Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von uns getätigten Geschäfte. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Lieferung:

Sämtliche Lieferfristen sind freibleibend. Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

3. Preise:

Für die Berechnung gelten die Preise des Tages der Lieferung. Wir sind berechtigt, Preiserhöhungen unserer Lieferanten weiterzuberechnen. Preiserhöhungen gegenüber Nichtkaufleuten sind entsprechend zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und Lieferung mehr als 4 Monate liegen, oder Waren und Lieferungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert und erbracht werden. Ab 4 Reifen versenden wir Frei Haus bei aktivierter Lastschrift. Aufschläge bei Mindermengen sind den jeweils gültigen Lieferbedingungen zu entnehmen.


4. Zahlung:

Unsere Forderungen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungsziele sowie Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Abrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dies nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Aufrechnungsforderungen.

5 Eigentumsvorbehalt:

Wir liefern unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt und behalten uns das Eigentum sämtlicher von uns gelieferten Waren vor, bis sämtliche, auch künftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verbindung hergestellte neue Ware. Der Käufer tritt uns insoweit seine Anwartschaftsrechte und Miteigentumsrechte ab und vermittelt uns den Besitz. Der Käufer ist verpflichtet, uns von jeder Pfändung, sonstiger Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung der Vorbehaltsware sofort zu unterrichten. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware ist der Käufer nicht befugt. Der Käufer (Wiederverkäufer) ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinem Kunden entstehenden Forderungen tritt er hiermit bereits an uns ab. Wir werden die Abtretung nicht offenlegen, solange die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen ist. Bei Widerruf und Offenlegung ist der Käufer verpflichtet, uns sämtliche Kunden unverzüglich namhaft zu machen; wir haben hierzu das Recht in Einsichtnahme der Bücher das Käufers.



6. Gewährleistung:

Die Gewährleistung für gebrauchte Reifen und Autoersatzteile und Sekunda-Reifen und Autoersatzteile ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn

a) Die Reifen und Autoersatzteile von anderen als von uns repariert, oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden.
b) Die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden ist.
c) Bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten war.
d) Reifen und Autoersatzteile einer übermäßig vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, insbesondere durch Überschreitung der für die Reifen undAutoersatzteile größeren zulässigen Belastung und zur zugeordneten Fahrgeschwindigkeit.
e) Der Reifen und Autoersatzteile durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder andere Störungen im Radlauf seiner Leistung beeinträchtigt wurden.
f) Der Reifen und Autoersatzteile auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war.
Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung und Ersatzlieferung beschränkt. Ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs nicht von vornherein offensichtlich unbegründet, werden beanstandete Reifen und Autoersatzteile an das Lieferwerk gesandt und dort untersucht. Stellt sich heraus, daß ein Gewährleistungsanspruch zu Recht besteht, erstattet die Verkäuferin den Kaufpreis für die Reifen und Autoersatzteile, abzüglich einer angemessenen Vergütung für die Nutzung durch Verrechnung oder Zahlung. Stellt sich heraus, daß ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht, ist der Käufer verpflichtet, die beanstandeten Reifen und Autoersatzteile binnen 3 Wochen nach Belehrung über das Untersuchungsergebnis zurückzunehmen. Lehnt der Käufer die Rücknahme ab, indem er auf das ihm vorliegende Untersuchungsergebnis nicht reagiert, ist die Verkäuferin berechtigt, nach Setzung einer Frist von 3 Wochen die Reifen und Autoersatzteile zu vernichten. Ist der Käufer Nichtkaufmann, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht möglich sind. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferung entsprechend der Laufzeit des reklamierten Reifens und Autoersatzteiles eine anteilige Vergütung zu berechnen.

7. Haftung:

Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, § 276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Gegenüber Nichtkaufleuten ist der Haftungsausschluß auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

8. Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hildesheim.







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