Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der folgenden AGB.
Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch
dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die
Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von uns getätigten Geschäfte.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht.
2. Lieferung:
Sämtliche Lieferfristen sind freibleibend. Versandte Ware reist auf
Kosten und Gefahr des Empfängers.
3. Preise:
Für die Berechnung gelten die Preise des Tages der Lieferung. Wir sind
berechtigt, Preiserhöhungen unserer Lieferanten weiterzuberechnen.
Preiserhöhungen gegenüber Nichtkaufleuten sind entsprechend zulässig,
wenn zwischen Vertragsschluß und Lieferung mehr als 4 Monate liegen,
oder Waren und Lieferungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen
geliefert und erbracht werden. Ab 4 Reifen versenden wir Frei Haus bei
aktivierter Lastschrift. Aufschläge bei Mindermengen sind den jeweils
gültigen Lieferbedingungen zu entnehmen.
4. Zahlung:
Unsere Forderungen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungsziele sowie
Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Einzelfall schriftlich zu
vereinbaren. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks entgegenzunehmen. Bei
Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils
geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Abrechnung und
Zurückhaltung sind ausgeschlossen. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dies
nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Aufrechnungsforderungen.
5 Eigentumsvorbehalt:
Wir liefern unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt und
behalten uns das Eigentum sämtlicher von uns gelieferten Waren vor, bis
sämtliche, auch künftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns
erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt
sich auch auf durch Verbindung hergestellte neue Ware. Der Käufer tritt
uns insoweit seine Anwartschaftsrechte und Miteigentumsrechte ab und
vermittelt uns den Besitz. Der Käufer ist verpflichtet, uns von jeder
Pfändung, sonstiger Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung der
Vorbehaltsware sofort zu unterrichten. Zur Sicherungsübereignung oder
Verpfändung der Ware ist der Käufer nicht befugt. Der Käufer
(Wiederverkäufer) ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinem Kunden
entstehenden Forderungen tritt er hiermit bereits an uns ab. Wir werden
die Abtretung nicht offenlegen, solange die Einziehungsermächtigung
nicht widerrufen ist. Bei Widerruf und Offenlegung ist der Käufer
verpflichtet, uns sämtliche Kunden unverzüglich namhaft zu machen; wir
haben hierzu das Recht in Einsichtnahme der Bücher das Käufers.
6. Gewährleistung:
Die Gewährleistung für gebrauchte Reifen und Autoersatzteile und
Sekunda-Reifen und Autoersatzteile ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn
a) Die Reifen und Autoersatzteile von anderen als von uns repariert,
oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden.
b) Die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden
oder verändert worden ist.
c) Bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten war.
d) Reifen und Autoersatzteile einer übermäßig vorschriftswidrigen
Beanspruchung ausgesetzt war, insbesondere durch Überschreitung der für
die Reifen undAutoersatzteile größeren zulässigen Belastung und zur
zugeordneten Fahrgeschwindigkeit.
e) Der Reifen und Autoersatzteile durch unrichtige Radstellung schadhaft
wurden oder andere Störungen im Radlauf seiner Leistung beeinträchtigt
wurden.
f) Der Reifen und Autoersatzteile auf einer ihm nicht zugeordneten,
nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften
Felge montiert war.
Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung und
Ersatzlieferung beschränkt. Ist die Geltendmachung eines
Gewährleistungsanspruchs nicht von vornherein offensichtlich
unbegründet, werden beanstandete Reifen und Autoersatzteile an das
Lieferwerk gesandt und dort untersucht. Stellt sich heraus, daß ein
Gewährleistungsanspruch zu Recht besteht, erstattet die Verkäuferin den
Kaufpreis für die Reifen und Autoersatzteile, abzüglich einer
angemessenen Vergütung für die Nutzung durch Verrechnung oder Zahlung.
Stellt sich heraus, daß ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht, ist
der Käufer verpflichtet, die beanstandeten Reifen und Autoersatzteile
binnen 3 Wochen nach Belehrung über das Untersuchungsergebnis
zurückzunehmen. Lehnt der Käufer die Rücknahme ab, indem er auf das ihm
vorliegende Untersuchungsergebnis nicht reagiert, ist die Verkäuferin
berechtigt, nach Setzung einer Frist von 3 Wochen die Reifen und
Autoersatzteile zu vernichten. Ist der Käufer Nichtkaufmann, hat er das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Nachbesserungen oder
Ersatzlieferungen nicht möglich sind. Wir sind berechtigt, bei
Ersatzlieferung entsprechend der Laufzeit des reklamierten Reifens und
Autoersatzteiles eine anteilige Vergütung zu berechnen.
7. Haftung:
Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, § 276 Abs. 2 BGB
bleibt unberührt. Gegenüber Nichtkaufleuten ist der Haftungsausschluß
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
8. Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hildesheim.
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